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VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 ZB 08.1937 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Aufnahme der Aussiedlereigenschaft in einen Vertriebenenausweis;Unterbliebene Verbescheidung eines im ersten Rechtszug nicht ausdrücklich gestellten Begehrens;Vorrang des Antrags auf Urteilsergänzung bei "verdeckten Teilurteilen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07
Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 ZB 08.1937
Denn grundsätzliche Bedeutung kann nur einer Rechtsfrage zukommen, die sich für das Berufungsgericht in entscheidungserheblicher Weise stellen würde (vgl. z.B. BVerfG vom 11.2.2008 Az. 2 BvR 2575/07, Juris, RdNr. 12). - BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93
Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 ZB 08.1937
Bei einer bestimmten Art des Zustandekommens dieses Fehlers ist jedoch statt des Rechtsmittelverfahrens das Urteilsergänzungsverfahren nach § 120 VwGO vorgesehen, nämlich dann, wenn ein nach dem Tatbestand von einem Beteiligten gestellter Antrag bei der Entscheidung ganz oder zum Teil übergangen (er also versehentlich nicht beschieden) worden ist (BVerwG vom 22.3.1994 BVerwGE 95, 269/273).
- VGH Bayern, 22.12.2011 - 11 C 11.812
Als Umsiedlerin und Aussiedlerin anerkannte Vertriebene
Den Antrag der Klägerin, gegen dieses Urteil die Berufung insoweit zuzulassen, als das Verwaltungsgericht nicht über ihre Aussiedlereigenschaft entschieden hatte, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 24. März 2009 (Az. 11 ZB 08.1937) ab. - VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 ZB 09.863 Da die Klägerin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aus dem Inhalt des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2009 (Az. 11 ZB 08.1937) herleitet und diese Entscheidung ihren Bevollmächtigten am 1. April 2009 zugestellt wurde, endete die Zweiwochenfrist mit Ablauf des 15. April 2009.